VGH München: Entschädigung wegen unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens, Klage gegen einen von der Landesärztekammer erhobenen Jahresbeitrag, Wahrung der Klagefrist, Unangemessene Verfahrensdauer, Entschädigungsklage, Verzögerungsrüge, Prozessförderungspflicht, Immaterieller Nachteil, Kostenquote, Rechtskräftiger Abschluss des Ausgangsrechtsstreits durch elektronischen Versand der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch das Bundesverwaltungsgericht, „vorsorgliche“ Verzögerungsrüge, Gesamtdauer des verwaltungsgerichtlichen Ausgangsrechtsstreits als Bezugsrahmen, Kriterien für die Bewertung der Angemessenheit der Verfahrensdauer, Gestaltungsspielraum des Gerichts für die Verfahrensführung, Kompensation einer Überlänge durch zügige Bearbeitung in einem anderen Verfahrensabschnitt, Wiedergutmachung durch Feststellung der Unangemessenheit der Verfahrensdauer
Urteil vom 03.03.2026 – 98 F 25.2245